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Lohn & Gehalt in Deutschland

3 Tools für Lohn & Gehalt gehören in Deutschland zu den stärksten: Heimatmarkt, großer Kunden- oder Umsatzanteil, eigene Rechenzentren oder viele Referenzkunden vor Ort. 7 weitere sind dort verfügbar.

Alle Tools: Lohn & Gehalt · Alle KI-Tools für HR in Deutschland

Deutschland
10 Tools

So entsteht die Reihenfolge: So prüfen wir

Stark in Deutschland (3)

„Stark“ heißt: die Märkte, in denen ein Tool am stärksten ist. Belege sind etwa der Heimatmarkt, ein hoher Kunden- oder Umsatzanteil, Marktführerschaft, eigene Rechenzentren oder viele Referenzkunden vor Ort. Eine Aussage zum Datenschutz ist das nicht. So prüfen wir

International verfügbar (7)

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Was HR-Teams in Deutschland wissen sollten

  • Beschäftigtendaten: DSGVO direkt, § 26 BDSG nur noch eingeschränkt. Seit dem EuGH-Urteil C-34/21 vom 30. März 2023 und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2025 (8 AZR 209/21) gilt § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG nicht mehr als eigene Rechtsgrundlage. Arbeitgeber stützen die Verarbeitung von Personaldaten direkt auf Art. 6 DSGVO, etwa zur Durchführung des Arbeitsvertrags, oder auf eine Betriebsvereinbarung nach Art. 88 DSGVO. Eine Einwilligung der Beschäftigten trägt nur in engen Grenzen, ein eigenes Beschäftigtendatengesetz gibt es bisher nicht. LfDI Baden-Württemberg, FAQ zum EuGH-Urteil C-34/21 · Stand September 2026
  • Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei KI-Überwachungstools. § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt dem Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht, bevor ein technisches System eingeführt wird, das zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten geeignet ist. Gerichte wenden das auf die meisten KI-gestützten HR-Tools an, vor dem Einsatz ist deshalb in der Regel eine Betriebsvereinbarung nötig. § 87 BetrVG, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Stand September 2026
  • EU-KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten für Beschäftigung erst ab Dezember 2027. Die EU-KI-Verordnung stuft KI-Systeme für Einstellung, Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuteilung und Leistungsüberwachung als Hochrisiko ein (Anhang III Nr. 4). Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026, hat die Pflichten dafür vom 02.08.2026 auf den 02.12.2027 verschoben. Verordnung (EU) 2026/1744, EUR-Lex · Stand September 2026
Allgemeine Information mit Quellen, keine Rechtsberatung.