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Recht & Compliance · 10 min · 25. September 2026 (aktualisiert)

KI-Kompetenz als Pflicht: was Art. 4 AI Act von Arbeitgebern verlangt und wie HR Schulungen aufsetzt

Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, nach Art. 4 des EU AI Act Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten ergreifen, auch wenn diese nur ChatGPT oder einen Copilot nutzen. Nach dem Digital-Omnibus ist kein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau mehr vorgeschrieben, ein Zertifikat ist nicht nötig, eine interne Dokumentation reicht. Ein eigener Bußgeldtatbestand für Art. 4 existiert weder im AI Act noch im deutschen KI-MIG.

Auf einen Blick
  • Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von Größe und Branche.
  • Der Digital-Omnibus hat Art. 4 abgeschwächt: Arbeitgeber müssen die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen, ein „ausreichendes“ Niveau schreibt die Kommission nicht mehr vor.
  • Zuständig in Deutschland ist seit dem KI-MIG vom 22. Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Ihr Hinweispapier empfiehlt vier Schritte: Bedarf ermitteln, Maßnahmen gestalten, auffrischen, dokumentieren.
  • Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog des AI Act. Fehlende Schulung kann aber Haftung begründen und bei Hochrisiko-KI ab Dezember 2027 zum Bußgeld wegen Art. 26 führen.
  • Bei der Durchführung von Schulungen bestimmt der Betriebsrat nach § 98 BetrVG mit.

KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 eine Pflicht für Arbeitgeber, und die Frage nach einer Schulung landet fast immer bei HR. Seitdem gibt es zahlreiche Schulungsangebote, und viele Unternehmen fragen sich, was sie wirklich tun müssen. Der Digital-Omnibus hat die Regel im Juli 2026 geändert, und in Deutschland ist inzwischen die Bundesnetzagentur zuständig.

Dieser Leitfaden zeigt den Stand vom 25. September 2026. Grundlage sind der Verordnungstext über den AI Act Service Desk der EU-Kommission, die Fragen und Antworten der Kommission zur KI-Kompetenz, das KI-MIG auf gesetze-im-internet.de und das Hinweispapier der Bundesnetzagentur. Die Hochrisiko-Pflichten behandeln wir hier nicht noch einmal, sie stehen in unserem Leitfaden zum EU AI Act. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Was die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 AI Act seit Februar 2025 verlangt

Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025. Er richtet sich an Anbieter, die KI entwickeln, und an Betreiber, also an Organisationen, die KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzen. Ein Arbeitgeber, dessen Recruiting-Team ein Bewerbermanagement mit KI-Funktionen nutzt, ist Betreiber.

In der ursprünglichen Fassung mussten Betreiber nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt. So zitiert es das Hinweispapier der Bundesnetzagentur vom Juni 2025. Zu berücksichtigen sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die Menschen, bei denen die KI eingesetzt wird.

Art. 3 Nr. 56 definiert KI-Kompetenz als Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu werden. Die Bundesnetzagentur zählt dazu auch externe Personen, die im Auftrag der Organisation KI nutzen, etwa Dienstleister.

Die Pflicht erfasst jede Form von KI, auch jenseits der Hochrisiko-Systeme. Die Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten ausdrücklich Beschäftigte, die ChatGPT nutzen. Sie sollen etwa über das Risiko von Halluzinationen informiert sein, also über erfundene Antworten, die plausibel klingen.

Belege: [1][2][3]

Nach dem Digital-Omnibus: kein „ausreichendes“ Niveau mehr, aber weiter Pflicht

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem Digital-Omnibus zur KI, hat die EU Art. 4 neu gefasst. Der Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Seitdem müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.

Was das praktisch heißt, erklären die Fragen und Antworten der Kommission mit Stand 27. Juli 2026. Die Pflicht bleibt bestehen. Ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau ist aber nicht mehr vorgeschrieben, und Arbeitgeber müssen kein Niveau einzelner Personen garantieren.

Neu sind zwei Absätze. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen unterstützen, vor allem kleine und mittlere, und Beispiele veröffentlichen. Das KI-Gremium der EU soll Empfehlungen auf Basis europäischer Kompetenzrahmen geben. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Unterstützung mit Informations- und Schulungsangeboten.

Für Hochrisiko-Systeme ändert sich weniger. Wer ab dem 2. Dezember 2027 etwa ein Tool für CV-Screening betreibt, muss die menschliche Aufsicht nach Art. 26 Abs. 2 Personen übertragen, die die nötige Kompetenz, Ausbildung und Befugnis haben. Welche HR-Tools das betrifft, steht in unserem Leitfaden zu den Hochrisiko-Regeln.

Art. 4 bis Juli 2026

Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz des Personals sicherzustellen.

Art. 4 nach dem Digital-Omnibus

Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Kein vorgeschriebenes Niveau, Unterstützung durch Kommission und Mitgliedstaaten.

Nach dem Hinweispapier der Bundesnetzagentur (Juni 2025) und den Fragen und Antworten der EU-Kommission, Stand 27. Juli 2026.

Belege: [3][4][5][6]

Aufsicht in Deutschland: Bundesnetzagentur und KI-MIG

Deutschland hat die Aufsicht über den AI Act mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) geregelt. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen. Das Gesetz vom 22. Juli 2026 steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.

Nach § 2 Abs. 1 KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ausnahmen gelten etwa für die Finanzaufsicht durch die BaFin. Für KI im Personalbereich bleibt es bei der Bundesnetzagentur. Datenschutzaufsichtsbehörden werden beteiligt, wenn ihre Zuständigkeit berührt ist.

Laut den Fragen und Antworten der Kommission überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die KI-Kompetenz ab August 2026. Die Bundesnetzagentur hat nach § 12 KI-MIG außerdem den Auftrag, über die KI-Verordnung zu informieren und Schulungsmaßnahmen anzubieten, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Das Hinweispapier der Bundesnetzagentur vom Juni 2025 entstand noch vor dem Omnibus und vor dem KI-MIG. Es zitiert deshalb die alte Fassung mit dem „ausreichenden Maß“. Seine praktischen Empfehlungen zu Bedarf, Formaten und Dokumentation passen weiterhin, und die Themenseite der Behörde gibt inzwischen die neue Fassung wieder. Für HR-Teams bleibt das Papier damit ein brauchbarer Maßstab, nur die Formulierung zum Niveau ist überholt.

2. Februar 2025Art. 4 AI Act gilt: Pflicht zur KI-Kompetenz für Anbieter und Betreiber
Juni 2025Bundesnetzagentur veröffentlicht ihr Hinweispapier zur KI-Kompetenz
11. Juni 2026Bundestag beschließt das KI-MIG
27. Juli 2026Digital-Omnibus in Kraft, Art. 4 neu gefasst
29. Juli 2026KI-MIG in Kraft, Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde
August 2026Nationale Behörden überwachen die KI-Kompetenz
2. Dezember 2027Hochrisiko-Pflichten für HR-Tools nach Anhang III gelten

Rechtsstand zur KI-Kompetenz in Deutschland, geprüft am 25. September 2026 an KI-MIG, Bundestag, EU-Kommission und Bundesnetzagentur.

Belege: [7][8][9][3]

Bußgeld bei fehlender KI-Schulung: was ehrlich dazu zu sagen ist

Die Frage nach dem Bußgeld lässt sich nüchtern beantworten. Art. 99 des AI Act, der die Bußgelder regelt, nennt Art. 4 nicht. Er listet Verstöße gegen die Verbote, gegen Pflichten von Anbietern, Bevollmächtigten, Einführern, Händlern und Betreibern nach Art. 16, Art. 22 bis 24 und Art. 26 sowie gegen Transparenzpflichten nach Art. 50.

Auch das deutsche KI-MIG schafft keinen eigenen Tatbestand. Die Bußgeldvorschriften in § 15 KI-MIG betreffen etwa Auskünfte an Behörden, die Grundrechte-Folgenabschätzung und die Erläuterung nach Art. 86 für Betroffene von Hochrisiko-KI, mit Geldbußen bis 50.000 Euro. Art. 4 kommt dort nicht vor.

Folgenlos ist eine fehlende Schulung trotzdem nicht. Die Kommission schreibt, Behörden könnten verhältnismäßige Sanktionen und andere Maßnahmen verhängen, eher wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung zurückgeht. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass mangelnde KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten kann, besonders wenn ein Schaden entsteht.

Das größte Risiko liegt deshalb in der Haftung, etwa wenn eine unkritisch übernommene KI-Antwort zu einer falschen Auskunft an Beschäftigte führt. Ab dem 2. Dezember 2027 kommt bei Hochrisiko-KI das Bußgeldrisiko aus Art. 26 dazu, wenn die menschliche Aufsicht nicht ausreichend geschult ist. Dokumentieren Sie deshalb auch Vorfälle, bei denen eine KI-Antwort korrigiert werden musste. Sie zeigen, wo die nächste Schulung ansetzen sollte.

Geordnet von „Geringes Sanktionsrisiko“ bis „Hohes Sanktionsrisiko“. Unsere Einordnung nach Art. 99 AI Act, § 15 KI-MIG, den Fragen und Antworten der Kommission und dem Hinweispapier der Bundesnetzagentur. Hervorgehoben ist die Stufe, die für die meisten HR-Teams heute das reale Risiko ist.

  • Art. 4 allein, ohne Vorfallkein Bußgeldtatbestand in Art. 99 AI Act oder § 15 KI-MIG
  • Vorfall wegen fehlender Schulungbehördliche Maßnahmen möglich, Haftung wegen verletzter Sorgfaltspflicht
  • Hochrisiko-KI mit ungeschulter Aufsichtab 2. Dezember 2027 Verstoß gegen Art. 26, Bußgeld nach Art. 99 Abs. 4

Belege: [10][7][3][2]

Wie HR KI-Schulungen aufsetzt: vier Schritte der Bundesnetzagentur

Viele Unternehmen schulen bereits. Laut einer Bitkom-Umfrage unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten vom Sommer 2026 schulen 70 Prozent ihre Beschäftigten zu KI. Ein Viertel tut nichts, und zwei Drittel schätzen die KI-Kompetenz der eigenen Belegschaft als gering ein.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt vier Schritte. Zuerst ermitteln Sie den Bedarf: Wer nutzt welche KI-Systeme, wofür und mit welchen Risiken? Dann gestalten Sie Maßnahmen nach Vorwissen, Aufgabe, Kontext und Risiko. Danach frischen Sie regelmäßig auf und dokumentieren alles.

Für HR ergeben sich daraus meist drei Stufen. Alle Beschäftigten mit KI-Zugang brauchen Grundlagen zu Chancen, Risiken, Halluzinationen und Datenschutz. Recruiter:innen und Führungskräfte, die mit KI Bewerbungen oder Leistung bewerten, brauchen eine Vertiefung zu ihren Tools und zu Verzerrungen. Admins und die Personen, die Hochrisiko-KI beaufsichtigen, brauchen die tiefste Schulung. Für ein Recruiting-Team heißt das konkret: wie das Screening-Tool Bewerbungen bewertet, wo es irren kann und wann ein Mensch neu prüfen muss.

Für die Grundstufe gibt es fertige Kurse. Der deutsche Anbieter masterplan bietet einen KI-Grundkurs in vier Kapiteln mit rund zwei Stunden Laufzeit an, der nach eigener Aussage die Grundanforderungen für KI mit begrenztem Risiko abdeckt. Unser Verzeichnis führt 12 KI-Tools für Lernen und Weiterbildung, 4 davon aus Deutschland. Kostenlose Angebote nennt die Bundesnetzagentur auf ihrer Themenseite, etwa rund 100 KI-Trainer:innen der Mittelstand-Digital Zentren und den KI-Campus.

Schulen alle Beschäftigten11 %
Schulen einen großen Teil22 %
Schulen ausgewählte Beschäftigte37 %
Schulen gar nicht25 %

Anteil der Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland, Bitkom, Befragung von 603 Unternehmen, Sommer 2026. Hervorgehoben ist der Anteil ohne Schulung, der im Vorjahr noch 43 Prozent betrug.

  1. Bedarf ermittelnWer nutzt welche KI-Systeme, zu welchem Zweck und mit welchen Risiken?
  2. Maßnahmen gestaltenNach Vorwissen, Tätigkeit, Einsatzkontext, Risiko und Rolle als Anbieter oder Betreiber.
  3. Regelmäßig auffrischenBei neuen Tools, neuen Funktionen und geänderten Aufgaben.
  4. DokumentierenArt der Maßnahme, inhaltlicher und zeitlicher Umfang, Teilnehmende.

Belege: [11][2][9][12]

Nachweis der KI-Kompetenz: Dokumentation statt Zertifikat

Ein Zertifikat verlangt der AI Act nicht. Die Kommission hält eine interne Aufzeichnung der Schulungen und anderer Maßnahmen für ausreichend. Die Bundesnetzagentur nennt als Inhalt die Art der Maßnahme, den inhaltlichen und zeitlichen Umfang und die teilnehmenden Personen.

Nicht vorgeschrieben sind laut Bundesnetzagentur formalisierte oder standardisierte Trainings, externe Zertifizierungen, ein KI-Beauftragter und eine Vorabprüfung durch Behörden. Wer mit „Pflichtzertifikat“ wirbt, verkauft also mehr, als das Gesetz verlangt.

Die Dokumentation selbst enthält Beschäftigtendaten. Wer Teilnahme, Testergebnisse und Lernzeit pro Person in einer Lernplattform speichert, betreibt eine technische Einrichtung, die Leistung erfassen kann. Das berührt die Mitbestimmung des Betriebsrats, wie unser Artikel zu KI und Betriebsrat zeigt. Reicht Ihnen der Nachweis der Teilnahme, speichern Sie keine Einzelergebnisse.

Praktisch reicht oft eine Liste im Lernsystem mit Datum, Thema, Dauer und Gruppe. Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Entscheidung über die Maßnahmen plausibel und nachvollziehbar ist. Halten Sie deshalb fest, warum eine Gruppe eine kurze Unterweisung erhält und eine andere einen Workshop. Diese Begründung hilft bei einer Nachfrage der Behörde mehr als jede Teilnahmeurkunde.

Was in die Dokumentation der KI-Kompetenz gehört

  • Bedarfsanalysewelche Gruppen, welche Tools, welche Risiken
  • Art der MaßnahmeE-Learning, Workshop, Leitfaden, Unterweisung
  • Inhaltlicher und zeitlicher UmfangThemen und Dauer
  • TeilnehmendeName oder Gruppe, Datum
  • Termin der nächsten Auffrischungetwa bei neuem Tool oder neuer Funktion

Belege: [3][2]

Mitbestimmung bei KI-Schulungen: § 96 bis § 98 BetrVG

Schulungen zur KI-Kompetenz sind betriebliche Berufsbildung. Damit gelten die Beteiligungsrechte aus § 96 bis § 98 BetrVG. Auf Verlangen des Betriebsrats muss der Arbeitgeber nach § 96 Abs. 1 den Berufsbildungsbedarf ermitteln und mit ihm beraten.

Das stärkste Recht steht in § 98 BetrVG. Bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen bestimmt der Betriebsrat mit, er kann Teilnehmende vorschlagen, und ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle. Nach § 98 Abs. 6 gilt das auch für sonstige Bildungsmaßnahmen im Betrieb.

Nach § 97 Abs. 2 BetrVG bestimmt der Betriebsrat auch bei der Einführung von Bildungsmaßnahmen mit, wenn geplante Änderungen die Aufgaben von Beschäftigten so verändern, dass ihre Kenntnisse nicht mehr ausreichen. Das kann bei der Einführung von KI-Agenten in HR-Abläufe passieren. Typisch ist der Fall, dass ein Agent Standardanfragen beantwortet und HR-Beschäftigte stattdessen Antworten prüfen und Sonderfälle bearbeiten.

Nick baut Schulungen deshalb wie die Tools selbst: gemeinsam mit dem Betriebsrat, parallel zur Einführung. Am einfachsten ist es, die Schulung als Punkt in die Betriebsvereinbarung zu KI aufzunehmen. Dann sind Inhalte, Dauer und Nachweis schon geregelt, wenn das nächste Tool kommt.

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei KI-Schulungen

  • § 96 Abs. 1: Bedarf ermitteln und beratenauf Verlangen des Betriebsrats
  • § 97 Abs. 2: Einführung von Bildungsmaßnahmenwenn KI die Aufgaben so ändert, dass Kenntnisse nicht mehr reichen
  • § 98 Abs. 1 und 4: DurchführungMitbestimmung, notfalls Einigungsstelle
  • § 98 Abs. 3: Teilnehmende vorschlagenetwa für Vertiefungskurse
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6: Lernplattform mit Einzelauswertungtechnische Einrichtung

Belege: [13][14][15][16]

Tools in diesem Artikel

Häufige Fragen

Ist die KI-Schulung Pflicht für alle Mitarbeitenden?

Pflicht ist nach Art. 4 AI Act, Maßnahmen zur KI-Kompetenz für alle zu ergreifen, die im Auftrag des Unternehmens KI nutzen oder betreiben. Eine Schulung für die ganze Belegschaft verlangt das Gesetz nicht. Wer keine KI nutzt, braucht keine Maßnahme, wer mehr Verantwortung trägt, eine tiefere.

Brauchen wir ein Zertifikat für die KI-Kompetenz?

Nein. Weder der AI Act noch die Bundesnetzagentur verlangen ein Zertifikat oder eine externe Prüfung. Eine interne Dokumentation mit Art, Umfang und Teilnehmenden der Maßnahmen reicht nach Kommission und Bundesnetzagentur aus.

Gibt es ein Bußgeld, wenn wir nicht zu KI schulen?

Einen eigenen Bußgeldtatbestand für Art. 4 gibt es weder im AI Act noch im deutschen KI-MIG. Behörden können aber Maßnahmen anordnen, und bei einem Schaden kann fehlende Schulung als Sorgfaltspflichtverletzung gelten. Bei Hochrisiko-KI drohen ab dem 2. Dezember 2027 Bußgelder, wenn die menschliche Aufsicht nicht geschult ist.

Muss der Betriebsrat bei KI-Schulungen mitbestimmen?

Ja, bei der Durchführung nach § 98 BetrVG. Der Betriebsrat kann außerdem Teilnehmende vorschlagen und verlangen, dass der Arbeitgeber den Schulungsbedarf ermittelt. Speichert eine Lernplattform Einzelergebnisse, kommt die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hinzu.

Wie oft muss eine KI-Schulung wiederholt werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, KI-Kompetenz regelmäßig aufzufrischen und an neue Tools, neue Funktionen und geänderte Aufgaben anzupassen.

Quellen

  1. Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Article 4
  2. Bundesnetzagentur, Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung (Juni 2025)
  3. Europäische Kommission, AI Literacy: Questions and Answers (Stand 27. Juli 2026)
  4. Europäische Kommission, AI Omnibus enters into force
  5. Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Article 26
  6. artificialintelligenceact.eu, Article 4: AI Literacy (Fassung nach Digital-Omnibus)
  7. KI-MIG, Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz
  8. Deutscher Bundestag, Ja zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (11. Juni 2026)
  9. Bundesnetzagentur, Themenseite KI-Kompetenz
  10. Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Article 99
  11. Bitkom, Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI (14. September 2026)
  12. masterplan, KI-Weiterbildung
  13. BetrVG § 96 Förderung der Berufsbildung
  14. BetrVG § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
  15. BetrVG § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
  16. BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte
Kuratiert von NickHR-Interim-Manager in Frankfurt, baut KI-Automatisierungen mit HR-Teams.